
Compliance
L’eccellente reputazione presso i clienti, i dipendenti e il pubblico, nonché la qualità dei suoi prodotti e servizi, impongono a wenglor di rispettare chiari valori e principi etici. Questi sono espressi nel Code of Conduct di wenglor sensoric group e nel Supplier Code of Conduct.
Code of Conduct
In qualità di azienda familiare di medie dimensioni gestita dai proprietari, il gruppo wenglor è in continua crescita da anni e gode di un’ottima reputazione in tutto il mondo tra i clienti, i partner commerciali, il pubblico e i propri dipendenti grazie ai suoi prodotti innovativi. Mantenere questo aspetto è una questione fondamentale per l’azienda. Il marchio e il suo motto “wenglor – the innovative family” comprendono già aspetti importanti del pensiero e dell’azione. Oltre che da fattori economici, questo è fortemente caratterizzato anche da massime giustificabili dal punto di vista sociale ed etico e conformi alla legge.
Con il presente Code of Conduct, wenglor sensoric group si impegna a rispettare i requisiti e le direttive descritti di seguito, che consentono una convivenza economica e sociale equa. Temi centrali della nostra società moderna, come ad esempio responsabilità sociale, correttezza, corruzione, protezione dei dati o sicurezza sul lavoro, sono al centro dell’attenzione. Il Code of Conduct è una direttiva obbligatoria per tutti i dipendenti wenglor. Le violazioni non saranno tollerate e saranno coerentemente perseguite e punite nel quadro della giurisdizione applicabile.
Per motivi di maggiore leggibilità, in queste norme non si utilizza la differenziazione di genere (ad es. dipendenti uomini/donne/di genere diverso). I relativi termini valgono per tutti i sessi ai fini della parità di trattamento.
Con il presente Code of Conduct, wenglor sensoric group si impegna a rispettare i requisiti e le direttive descritti di seguito, che consentono una convivenza economica e sociale equa. Temi centrali della nostra società moderna, come ad esempio responsabilità sociale, correttezza, corruzione, protezione dei dati o sicurezza sul lavoro, sono al centro dell’attenzione. Il Code of Conduct è una direttiva obbligatoria per tutti i dipendenti wenglor. Le violazioni non saranno tollerate e saranno coerentemente perseguite e punite nel quadro della giurisdizione applicabile.
Per motivi di maggiore leggibilità, in queste norme non si utilizza la differenziazione di genere (ad es. dipendenti uomini/donne/di genere diverso). I relativi termini valgono per tutti i sessi ai fini della parità di trattamento.
Supplier Code of Conduct
Die wenglor sensoric group bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Verantwortungsvolles Handeln ist fest in unseren Prozessen, insbesondere auch im Rahmen der Beschaffung, integriert. Daher erwarten wir dies auch von all unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Auch bei unseren Mitarbeitenden setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Diese haben wir auch in unserem wenglor Code of Conduct für unsere Mitarbeitende festgehalten.
Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.
Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.
Die Geschäftspartner der wenglor sensoric group gestalten mit den angebotenen Produkten und Dienstleistungen maßgeblich den Unternehmenserfolg mit. wenglor setzt auf eine beständige und partnerschaftliche Zusammenarbeit und enge Kooperationen. Wir sind uns unserer ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung und den Auswirkungen unseres Handelns bewusst und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Rahmen dieser Regelungen auf die geschlechtsneutrale Differenzierung (z. B. Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, Divers) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.
Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.
Die Geschäftspartner der wenglor sensoric group gestalten mit den angebotenen Produkten und Dienstleistungen maßgeblich den Unternehmenserfolg mit. wenglor setzt auf eine beständige und partnerschaftliche Zusammenarbeit und enge Kooperationen. Wir sind uns unserer ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung und den Auswirkungen unseres Handelns bewusst und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Rahmen dieser Regelungen auf die geschlechtsneutrale Differenzierung (z. B. Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, Divers) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Compliance Hinweisgebersystem
Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, den wenglor-Verhaltenskodex einzuhalten. Fehlverhalten und Verstöße gegen den Verhaltenskodex und die geltenden gesetzlichen Vorgaben werden nicht toleriert. Die wenglor sensoric group geht allen Hinweisen nach und ergreift Abhilfemaßnahmen, soweit dies erforderlich ist. Bei der Durchführung notwendiger Maßnahmen wird dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit gefolgt. In jedem Einzelfall wird somit geprüft, welche Konsequenzen angemessen, geeignet und erforderlich sind. Schuldhafte Rechtsverletzungen können in Abhängigkeit des jeweiligen Fehlverhaltens demzufolge arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen (vgl. Kapitel 2.1 Verantwortung der Mitarbeiter).
Bei wenglor wird großen Wert auf eine ehrliche und offene Kommunikationskultur gelegt. Daher können Mitarbeiter Verstöße gegen den wenglor-Verhaltenskodex, Straftaten, Missstände und Risiken vertrauensvoll und direkt bei ihrem Vorgesetzten ansprechen.
Darüber hinaus haben Mitarbeiter und externe Hinweisgeber die Möglichkeit, das wenglor-Compliance Hinweisgebersystem zu nutzen. Über diesen sicheren Kanal können Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder Hinweise zu Missständen gemeldet werden, ohne, dass nach bestem Wissen handelnde Hinweisgeber negative Folgen zu befürchten haben.
Eine Meldung kann telefonisch oder per E-Mail über die nachfolgenden Kontaktdaten abgegeben werden. Die hier veröffentlichten Kontaktdaten gelten als „interner Meldekanal“ und werden von einer unabhängigen Stelle verarbeitet. So wird die Vertraulichkeit Ihres Anliegens gewahrt.
Eine Meldung können Sie abgeben über:
Telefon: +49 (0) 7542 949 21 00 90
E-Mail: whistleblowing.wenglor@ddsk.de
Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhalten Sie hier.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Rahmen dieser Regelungen auf die geschlechtsneutrale Differenzierung (z. B. Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen/ Divers) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Bei wenglor wird großen Wert auf eine ehrliche und offene Kommunikationskultur gelegt. Daher können Mitarbeiter Verstöße gegen den wenglor-Verhaltenskodex, Straftaten, Missstände und Risiken vertrauensvoll und direkt bei ihrem Vorgesetzten ansprechen.
Darüber hinaus haben Mitarbeiter und externe Hinweisgeber die Möglichkeit, das wenglor-Compliance Hinweisgebersystem zu nutzen. Über diesen sicheren Kanal können Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder Hinweise zu Missständen gemeldet werden, ohne, dass nach bestem Wissen handelnde Hinweisgeber negative Folgen zu befürchten haben.
Eine Meldung kann telefonisch oder per E-Mail über die nachfolgenden Kontaktdaten abgegeben werden. Die hier veröffentlichten Kontaktdaten gelten als „interner Meldekanal“ und werden von einer unabhängigen Stelle verarbeitet. So wird die Vertraulichkeit Ihres Anliegens gewahrt.
Eine Meldung können Sie abgeben über:
Telefon: +49 (0) 7542 949 21 00 90
E-Mail: whistleblowing.wenglor@ddsk.de
Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhalten Sie hier.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Rahmen dieser Regelungen auf die geschlechtsneutrale Differenzierung (z. B. Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen/ Divers) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Häufig gestellte Fragen:
Insofern Sie gegenüber unserer internen Meldestelle Ihren Namen im Rahmen der Meldung offenlegen, haben Sie die Möglichkeit, ihr gegenüber auf die Anonymität hinzuweisen. Ihr Name wird gegenüber unserer Organisation nicht offengelegt. Im Gegenzug kann jedoch unsere interne Meldestelle Ihre Daten zur weiteren direkten Kontaktaufnahme, bspw. bei Rückfragen oder Statusmeldungen verwenden.
Sie können eine Meldung alternativ auch ohne die Angabe personenbezogener Daten durchführen. Dies können Sie bei Verwendung unseres internen Meldekanals über die Unterdrückung Ihrer Rufnummer erreichen oder über die Nutzung einer nicht zuordenbaren E-Mail-Adresse zu Ihrer Person.
Sie können eine Meldung alternativ auch ohne die Angabe personenbezogener Daten durchführen. Dies können Sie bei Verwendung unseres internen Meldekanals über die Unterdrückung Ihrer Rufnummer erreichen oder über die Nutzung einer nicht zuordenbaren E-Mail-Adresse zu Ihrer Person.
Aus Ihrer Meldung erwachsen Ihnen keine Nachteile. Maßnahmen, die sich aufgrund einer Meldung gegen Sie richten, wie bspw. Abmahnung, Kündigung, Suspendierung oder Versetzung, Diskriminierung, Gehaltskürzung, negative Leistungsbewertung oder Mobbing, sind nicht zulässig und werden mit rechtlichen Sanktionen geahndet.
Sofern Sie bewusst Falschmeldungen abgeben, um Mitarbeiter oder Geschäftspartner zu schädigen oder zu verunglimpfen, kann dies arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Melden Sie daher potenzielle Regelverstöße, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.
Bei Hinweisen handelt es sich um die Mitteilung von Informationen zu Verstößen gegen Gesetze oder geltende Regeln, die sich in (Reputations-) Schäden, Bußgeldern oder Strafen auswirken können. Auswirkungen soll durch die Möglichkeit, tatsächlich vorgefallenen, potenziellen und versuchten Verstößen durch Hinweise zu begegnen, entgegengewirkt werden.
Umfasst sein können:
Umfasst sein können:
- tatsächliche, also bereits begangene und vorgefallene Verstöße
- potenzielle, wahrscheinlich begangene Verstöße
- Versuche, Verstöße zu verschleiern
Nicht alles, was einen persönlich am Arbeitsplatz stört, ist für eine Meldung im Sinne des Compliance Hinweisgebersystems geeignet. So sollte persönliche Unzufriedenheit über den Vorgesetzten deeskaliert werden. Auch allgemeine Meinungsäußerungen oder Gerüchte ohne konkreten Bezug oder glaubwürdige Informationen zu Verstößen gegen die Unternehmensrichtlinien oder rechtswidrigen Handlungen sind folglich keine Angelegenheiten, die über das Hinweisgebersystem gemeldet werden sollen. Genauso wenig wie Privatangelegenheiten oder persönliche Streitigkeiten, die nicht in den Verantwortungsbereich von wenglor fallen.
Hinweise zu Verstößen gegen Gesetze, geltende Regelungen und interne Richtlinien eines Unternehmens sollen dann gemeldet werden, wenn sie mit einem hohen Risikopotenzial für das Unternehmen, Unternehmensangehörige sowie für Kunden einhergehen.
Sofern ein vermuteter Verstoß gemeldet werden soll, muss sichergestellt werden, dass der Inhalt der Meldung auch von einer fachfremden Person (bspw. Ombudsfrau/-mann) nachvollzogen werden kann.
Inhaltlich muss sich die Meldung daher an folgenden Fragestellungen orientieren:
Inhaltlich muss sich die Meldung daher an folgenden Fragestellungen orientieren:
Wo? Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Was? Was ist passiert? Was ist der genaue Sachverhalt? Was ist der Schwerpunkt der Meldung?
Wer? Wer ist am Vorfall beteiligt (bspw. Personen, Abteilungen und/oder Geschäftspartner) und wer wurde bereits darüber informiert?
Wann? Zu welchem Zeitpunkt und wie häufig trat das Fehlverhalten bereits auf?
Was? Was ist passiert? Was ist der genaue Sachverhalt? Was ist der Schwerpunkt der Meldung?
Wer? Wer ist am Vorfall beteiligt (bspw. Personen, Abteilungen und/oder Geschäftspartner) und wer wurde bereits darüber informiert?
Wann? Zu welchem Zeitpunkt und wie häufig trat das Fehlverhalten bereits auf?